Ablauf und Kosten

Wie gestaltet sich die Therapie und Wer Trägt die Kosten

Eine möglichst hohe Transparenz gegenüber meinen Klienten und Klientinnen, innerhalb wie außerhalb der Therapie, ist mir sehr wichtig. Untenstehend erhalten Sie einen Überblick, in welche Abschnitte meine Therapie üblicherweise gegliedert ist und was in den jeweiligen Abschnitten inhaltlicher Bestandteil ist. Jeder Mensch stellt ein Individuum mit ganz persönlichen Facetten und Entwicklungsschritten dar, was ich im Rahmen der Therapie bestmöglich berücksichtige. Darum kann es manchmal sinnvoll sein, dass Vorgehen anzupassen. Im Rahmen der Therapie gehen wir alles gemeinsam Schritt für Schritt an, sodass Sie stets die Orientierung behalten, wo Sie gerade stehen.

Die Kosten einer Therapie sind in Deutschland ausgerichtet an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sätze und Regelungen sind untenstehend aufgeführt. Für detaillierte Antworten auf Fragen zur Kostenübernahme sprechen Sie auch gerne Ihre Krankenkasse an.
Ich behandle Patienten und Patientinnen aller Kassen sowie Personen mit Selbstzahlerwunsch.

Ablauf


Übersicht zum Standardvorgehen


Zur psychotherapeutischen Sprechstunde schreibt das Bundesgesundheitsministerium hierzu auf seiner Seite: "Hier soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen."

Dies trifft es im Kern recht gut. In meinen kurzen Worten: Wir schauen auf ihre Situation und darauf, ob ich für Sie der passende Ansprechpartner bzw. Behandler bin und welches Angebot ich Ihnen machen kann. Zudem prüfen wir grob, was für Veränderungswünsche Sie mitbringen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Fokus hierbei vorrangig auf dem Prüfen liegt. In den dafür vorgesehen 50min Gesprächszeit ist meist nicht viel mehr an Inhalten möglich. Die erste Vertiefung ihrer Problematik und auch biographischer Ereignisse erfolgt in der anschließenden Probatorik.
Auch ist die Sprechstunde seit 04/2017 für Praxen durch den Gesetzgeber (G-BA) ein verpflichtendes Angebot, das von behandelnden Personen geleistet werden muss. Bitte verstehen Sie, dass eine Sprechstunde keine Garantie für einen Behandlungsplatz darstellt.

Die Probatorik ist sozusagen der "Testlauf" für die anschließende Psychotherapie. Hier geht es mitunter darum, in ein bis drei Sitzungen herauszufinden, ob die Chemie zwischen Therapeut:in und Klient:in stimmt. Aus der Forschung (wie auch persönlicher Erfahrung) wissen wir, wie wichtig die Variable Beziehungsgestaltung für einen günstigen Therapieverlauf ist. Eine weitere Zusammenarbeit sollte daher von beiden Seiten gewünscht sein.

Weiterhin wird geprüft. ob die Therapieform als günstig für Sie als Person erachtet wird. In der Phase sammle ich weiter Informationen, stelle vertieft Fragen zu aktuellen Problemen, der Lebenssituation wie auch der Biographie und gebe Ihnen die Möglichkeit, sich auszuprobieren und Vertrauen aufzubauen. Zudem besprechen wir gemeinsam, was Ihre Ziele sind, wie darauf aufbauend der Therapieprozess ablaufen könnte und welche Methoden angewendet werden. In der Probatorik wird also keine tiefgehende Therapie gemacht, sondern vor allem ein erster Eindruck gewonnen, darüber, wer Sie sind, was Sie mitbringen, wohin Sie möchten und ob eine langfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Ein weiterer Bestandteil ist die Informationserhebung zu Ihren Belastungen / Beschwerden, häufig neben der Befragung durch mich auch in Form von Tests. Anhand der Ergebnisse wird, in Deutschland gemessen an ICD10 / 11, geprüft, ob eine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt. Eine solche stellt eine notwendige Voraussetzung dar, um spätere Therapiestunden über Ihre Krankenkasse abrechnen zu können und wird daher der Krankenkasse elektronisch übermittelt. Eine etwaige Diagnose bespreche ich mit Ihnen vorab.

Nach einem positiven Entscheid über eine gemeinsame therapeutische Zusammenarbeit erfolgt der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, frühstens nach der 2. probatorischen Sitzung.

Bei offiziellem Therapiebeginn fließen im Regelfall zunächst psychoedukative Inhalte mit ein. Das heißt, ich erkläre z.B. (eher allgemeingültigere) wissenschaftlich fundierte, krankheitsspezifische Modelle zur Enstehung und Aufrechterhaltung der Probleme bzw. Beschwerden. Zudem erarbeiten wir ein "Therapie-einmaleins", was als Grundlage im Therapieverlauf immer wieder herangezogen wird.

Ich halte Sie dazu an, ihre Gespräche aufzuzeichnen. Zur Therapie gehört nicht nur die Therapiesitzung mit mir als Therapeut, sondern auch die Vor- und Nachbereitung, wozu das Durcharbeiten der Sitzungen gehört. Somit gehen auch keine Inhalte verloren, ggf. kommt es zu weiteren Erkenntnissen und sie arbeiten Inhalte intensiver durch. Manches Mal kann es auch zu einer Videoaufzeichnung kommen, die wir gemeinsam betrachten und durcharbeiten.

In den Gesprächen wie auch in selbstständig durchgeführten Übungen lernen Sie nach und nach Ihr Denken und Verhalten zu betrachten, zu analysieren und mit Hinblick auf ihre Zielsetzung zu hinterfragen. Hierbei schauen wir auch auf ihre Lernbiographie, damit Sie Ihre Art zu Reagieren im Denken und Handeln besser einordnen können.

Nach und nach entwickeln wir somit ein ganz individuelles und vertieftes Modell, das erklären soll, woher ihre Schwierigkeiten und Beschwerden kommen und was dazu führt, dass diese weiter anhalten. Sie erhalten somit ein Problembewusstsein, was ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Veränderung ist.

Merke: Ein günstiger Nährboden zu einer möglichen und möglichst effektiven Veränderung psychischer Probleme stellt das Aktivieren der Probleme auf Bewusstseinsebene dar. Dafür ist es auf Ihrer Seite wichtig, dass Sie den Mut, die Motivation und die Bereitschaft aufbringen, sich den Problemen nach und nach zu stellen und dabei neue Wege auszuprobieren - im Denken wie auch im Verhalten.

In der Veränderungsphase liegt der Schwerpunkt auf der konkreten Bearbeitung und Veränderung Ihrer dysfunktionaler Gedanken, Glaubenssätze und Verhaltensweisen. Diese Phase folgt auf die Klärungs- und Reflexionsphase, in der Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten problematische Denkmuster und Verhaltensweisen identifiziert haben. Nun geht es darum, diese Muster aktiv zu verändern und neue, gesündere Muster langfristig zu etablieren.

In der Phase sind Sie dazu aufgefordert, neue, günstigere Verhaltensweisen auszuprobieren, um problematische Reaktionen zu entkräften. Dies erfolgt durch gezielt abgesprochene Übungen außerhalb der Therapie. Dabei kann es z.B. darum gehen, mit vermeidenden Verhaltensweisen zu brechen oder bestimmte Angstsituationen schrittweise zu konfrontieren (z. B. durch Expositionsübungen), damit ein Umlernen stattfinden kann.

Die Veränderung wird in der Regel durch Hausaufgaben zwischen den Sitzungen unterstützt. Diese Aufgaben sollen Sie darin bestärken, das in der Therapie Erlernte in Ihrem Alltag anzuwenden und so Veränderungen langfristig zu verfestigen. Typische Übungen sind bspw. das Führen von Tagebüchern, das Dokumentieren von Gedanken und Gefühlen oder das Trainieren von sozialen Fähig- sowie Fertigkeiten in realen Situationen.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Erkennen und Einüben von Problemlösestrategien. Sie sollen sich mehr und mehr selbst befähigen, selbstständig Lösungen zu entwickeln und anzuwenden, anstatt sich hilflos oder überwältigt zu fühlen. In der Therapie erlernen Sie Techniken, die diese Entwicklung unterstützen.

Am Ende der Veränderungsphase erfolgt eine Evaluation des Fortschritts, in der die erzielten Veränderungen reflektiert und wir prüfen, ob noch problembehaftete Themen bestehen. Mit den neu erlernten Strategien, Gedanken- und Verhaltensweisen liegt es letztlich an Ihnen, diese selbstständig durch gezieltes und kontinuierliches Üben zu festigen.

Merke: Der Mensch ist, wie man im Volksmund so schön sagt, ein Gewohnheitstier. Wir denken und verhalten uns gewohnheitsgemäß nach den erlernten und antrainierten Mustern (die auch neurophysiologisch so gebahnt sind), da wir schnell und effizient darauf zurückgreifen können. Das soll Ressourcen sparen und uns nicht überfordern. Veränderungen sind daher sehr anstrengend - Sie lernen gegen den Strom zu schwimmen. Wer das mal in einem bewegten Wasser getan hat, bekommt davon eine Vorstellung. Ohne Training funktioniert das nicht. Je öfter Sie das üben, desto einfacher wird es Ihnen fallen und desto selbstwirksamer, kompetenter und zufriedener werden Sie sich erleben. Diesen Einsatz müssen Sie gewillt sein zu leisten.

Der Therapieabschluss markiert das Ende Ihres Behandlungsprozesses und ist ein wichtiger Schritt Ihrer Autonomieförderung: Sie lernen weiter in Ihre eigene erworbene Bewältigungskompetenz und Resilienz zu vertrauen und diese eigenständig auszubauen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses haben Sie ihre relevanten psychischen und emotionalen Herausforderungen meist besser zu bewältigen gelernt und wichtige therapeutische Ziele erreicht. Der Abschluss umfasst eine abschließende Reflexion der Fortschritte sowie der erlernten Bewältigungsstrategien. Gemeinsam mit mir als Therapeut werden die erreichten Veränderungen gewürdigt und ein Ausblick auf Ihre Lebenssituation geworfen. Der Abschluss kann in einer letzten Sitzung erfolgen, die oft mit der Besprechung von Nachsorgeoptionen verbunden ist. Der Therapieabschluss bietet zudem Raum für Fragen, Sorgen und den Austausch darüber, wie das neu erworbene Wissen in den Alltag integriert werden kann.

Die Rückfallprophylaxe ist ein optionaler Bestandteil der Therapie und dient dazu, die langfristige Stabilität und das Wohlbefinden der Klient:innen nach Abschluss der Therapie zu manifestieren. Sie zielt darauf ab, das Risiko möglicher Rückfälle in eine psychische Erkrankungen weiter zu senken. Beispielsweise werden risikobehaftete Situationen identifiziert, in denen eine Verschlechterung des psychischen Zustands wahrscheinlich sein könnte. Zudem können individuelle Notfallpläne entwickelt werden, die konkrete Schritte für den Umgang mit Krisen beinhalten. Ein weiterer Aspekt ist die Förderung von Ressourcen wie sozialer Unterstützung und Selbstwirksamkeit. Die Rückfallprophylaxe stärkt somit die Selbstkompetenz der Patient:innen und hilft, Rückfälle frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. 

Letztlich lässt sich die Rezidivprophylaxe als Nachsorge betrachten. Bei Nutzung dieser wird dafür ein gewisses Kontingent der bewilligten Therapiestunden in Anspruch genommen.

Kosten


Wer Trägt wann welche Kosten


Prinzipiell ist es möglich über 4 Arten von Kostenträgern abzurechnen, zu jenen einzelnen Sie unten stehend nähere Infos erhalten:

  1. Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
  2. Private Krankenversicherungen (PKV)
  3. Beihilfe für Beamte und Richter
  4. Sie als Privatperson.

Sollten Sie 2. oder 3. angehören, so treten Sie in aller Regel in Vorleistung und können sich im Anschluss an die Sitzungen die Kosten erstatten lassen (in welchem Umfang hängt von ihrem Versicherer ab). Bei allen Selbstzahlerleistungen, die nicht über die KVen abgerechnet werden, ist das Stundenhonorar zur Behandlungs- bzw. Beratungsstunde mitzubringen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ansonsten keine Sitzung zustande kommen kann. Selbstverständlich erhalten Sie, wie auch Zugehörige privater Krankenkassen, ordnungsgemäß eine Rechnung sowie Quittung.  

Als gesetzlich versicherte Person übernimmt im Regelfall ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren (hier Kognitive Verhaltenstherapie). Sie brauchen also nichts weiter, als ihre Versichertenkarte pro Quartal einmal vorzulegen, so wie Sie es vom Arzt gewohnt sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, die mit einem Diagnoseschlüssel nach Antragstellung einer Psychotherapie im Anschluss der Probatorik in ihrer Krankenakte vermerkt wird. Ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ich für Sie der passende Behandler bin oder das passende Behandlungssetting vorliegt, klären wir bereits in der Sprechstunde.

Gesetzliche Krankenkassen gewähren nach erfolgreicher Beantragung fixe Stunden-Kontingente, die für die Behandlung genutzt werden können. Paartherapien oder Beratungsleistungen zählen nicht zu den gesetzlichen Versicherungsleistungen und können daher nicht über die GKV abgerechnet werden - die entstehenden Kosten hierfür müssen Sie privat zahlen. 

Im Gegensatz zur GKV kann der Anteil, den ihre private Krankenversicherung für eine Behandlung übernimmt, stark variieren. Hier ist entscheidend, was die Vertragsgrundlage beinhaltet oder die Regelung ihrer Beihilfestelle vorsieht. Bitte erkundigen Sie sich dahingehend bei ihrer Versicherung vor Therapiebeginn, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Das beinhaltet:

  • Höhe der Kosten
  • Anzahl der Sitzungen (pro Jahr)
  • Umfang zusätzlicher Leistungen

Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird von mir, gemessen an den Beschwerden bzw. Themen, entweder mit dem 2,3-fachen oder dem 3,0-fachen Satz berechnet.

Kostenpunkt einer 50-minütigen Sitzung:
Sprechstunde (3x, 812 analog nach GOP): Satz 2,3 = 134,06€
Jede weitere Stunde (870 analog nach GOP): Satz 2,3 = 100,55€ / Satz 3,0 = 131,16€

Anm.: Viele Private Versicherer zahlen nur den 2,3-fachen Satz, daher kann es fallbezogen zu einem Eigenkostenanteil pro 50-minütiger Sitzung von 30,60€ für Sie kommen. Außerdem übernehmen manche Versicherer auch noch nicht die ab 01.07.24 geltenden Änderungen, wobei eine Sprechstunde nach 812 analog berechnet wird, daher kann es für Sie zu einem Eigenkostenanteil von 33,51€ für sie pro Sprechstunde kommen. Bitte informieren Sie sich, gerne direkte vorab, bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden. Analog zu den gesetzlichen Krankenversicherungen stellt auch bei den privaten Kassen eine Paartherapie oder Beratungsleistungen keine Versicherungsleistung dar und die Kosten sind selbst zu tragen. 

Hierbei tragen Sie die Kosten selbst. Das gilt für alle Coaching- und Beratungsleistungen. Aber auch Psychotherapie können Sie als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. 

Die Kosten selbst zu tragen hat auch Vorteile:

  1. Es entfallen viele Formalia, die sonst gesetzlicher und notwendiger Bestandteil einer Therapie als Versicherungsleistung sind. So muss z.B. keine offizielle Diagnose gestellt und übermittelt werden, das heißt es entsteht kein aktenkundiger Eintrag.
  2. Es entsteht kein bürokratischer Aufwand, der sonst mitunter mit Wartezeiten für Sie verbunden sein kann.
  3. Keine Sperrfristen und vorgegebenen Stunden-Kontingente.
  4. Keine Bindung an eine Therapieform. 

Die Kosten der Behandlung bzw. Beratung orientieren sich auch hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden von mir, gemessen am Setting (z.B. Paare), Beschwerden bzw. Themen, entweder mit dem 2,8-fachen oder 3,5-fachen Satz berechnet.

Kostenpunkt einer 50-minütigen Sitzung:
Satz 2,8: 122,40€  /  Satz 3,5: 153,00€