Sammlung häufig wiederkehrender Fragen
Unten stehend finden Sie eine Übersicht zu Themen und Fragestellungen, die Interessent:innen an einer Therapie und Patient:innen (häufig) beschäftigen. Meine Antworten sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und bestmöglich hilfreiche Informationen bieten.
Organisatorisches
Für den ersten Termin, was in der Regel die Sprechstunde ist, ist es nicht notwendig, etwas Bestimmtes mitzubringen. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie über aktuell belastende bzw. herausfordernde Themen oder Fragen nachdenken, die Sie gerne besprechen möchten. Darüber hinaus hilfreich ist eine günstige Portion Offenheit und Vertrauen, was den Einstieg und Ableitungen oftmals erleichtert.
Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Jedoch benötige ich, wie andere behandelnde Personen auch, zum ersten Termin ihre Versichertenkarte, sofern sie kassenärztliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Für Folgetermine ist es ausreichend, wenn ein Therapeut / eine Therapeutin diese als empfohlen einschätzt.
Ein ärztlicher Konsiliarbericht ist erforderlich, um sicherzustellen, dass keine körperlichen Erkrankungen die psychischen Beschwerden verursachen. Zudem soll er sicherstellen, dass keine körperlichen Beschwerden bzw. Einschränkungen vorliegen, die dem Verlauf einer Psychotherapie hinderlich sind, ergo eine Kontraindikation darstellen (z.B. erhöhtes Herzinfarktrisiko bei Expositionstherapie bei Angstpatienten). Er dient u.a. auch dazu, die Notwendigkeit und den Umfang der psychotherapeutischen Behandlung zu bestätigen, besonders bei der Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
Einen Konsiliarbericht erhalten Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt, wie einem Neurologen oder Psychiater.
Über die Sinnhaftigkeit des Festlegens einer Diagnose lässt sich streiten. Fest steht, dadurch entstehen Vor- und Nachteile. Auf letzteres gehe ich im nächsten Reiter ein.
Die Diagnose ist letztlich etwas wie eine Überschrift, eine Zusammenfassung für die anhaltenden Beschwerden und meist kategorial betrachteten Symptome. Andere sehen sich dadurch in eine Schublade gesteckt. Ich unterscheide zwischen dem Prozess der Diagnostik und der Übermittlung einer Diagnose. Der Prozess der Diagnostik ist durchaus sinnvoll, da hier näher geprüft wird, welche Symptome und Belastungen beobachtbar sind, die Ihnen ggf. auch gar nicht so sehr bewusst sind. Letztlich hilft dies auch dabei, ein besseres Problemverständnis für Sie und mich zu erarbeiten, sodass der Behandlungsansatz für Sie individualisiert bzw. angepasst werden kann.
Das Übermitteln einer Diagnose wiederum ist für die kassenärztliche Versorgung notwendig. Es stellt für die Krankenkasse eine Voraussetzung für eine Behandlung dar, denn für diese muss eine Störung mit Krankheitswert, benannt durch die Diagnose, vorliegen. Nach Antragsstellung einer Psychotherapie wird die übermittelte Diagnose aktenkundig. Für einige Diagnosen gibt es allerdings eine Verjährungsfrist. Selbstzahler können dieses bürokratische Prozedere umgehen, wobei der Prozess der Diagnostik weiterhin aufgrund der oben genannten Vorteile durchgeführt wird.
Zur Wiederholung: Bei den Krankenkassen ist eine Diagnosestellung erforderlich. Bei den gesetzlichen wie auch privaten Krankenkassen, aber auch z.B. der Beihilfe, erhalten Sie daher einen aktenkundigen Eintrag.
Es gibt Situationen, in denen eine Offenlegung aktenkundiger Einträge erforderlich ist, z.B.:
Daraus ergibt sich häufig, dass beim Abschluss von Versicherungen höhere Prämien und Risikozuschlägen berechnet werden. Bei der Anwärterschaft zur Verbeamtung kann es sogar zur Ablehnung kommen, wenn sich in Ihren Unterlagen der Vermerk einer Behandlung respektive Diagnose findet, welche z.B. Aspekte einer Chronifizierung oder ausgeprägten Schweregrad vermuten lassen. Daher kann es in manchen Lebenssituationen sinnvoll sein zum einen diese zu berücksichtigen und zum anderen zu prüfen, ob eine Selbstzahlerleistung nicht sinnvoller ist.
Ja, die Möglichkeit besteht. Jedoch gibt es Unterschiede.
Gesetzliche Krankenkassen haben für ihre Versicherten eine Obergrenze von 30% des Behandlungskontingents pro Quartal gesetzt (Bsp.: Bei 10 Wochen bzw. Sitzungen in einem Quartal dürften davon anteilig 3 Video-Sitzungen sein.)
Bei den privaten Krankenkassen sowie Selbstzahlerleistungen gibt es diese Einschränkung nicht. Sie können also, nach Absprache, so viel Video-Sitzungen in Anspruch nehmen, wie miteinander vereinbart.
Hinweis: Ich gebe jedoch zu bedenken, dass es durchaus Fälle und Krankheitsbilder gibt, wo eine Video-Therapie bzw. eine Video-Beratung aus meiner Sicht eingeschränkt bis wenig Sinn ergibt und das klassische Präsenzformat notwendig erscheint. Dies würde ich auch entsprechend mitteilen, sollte ein solcher Fall vorliegen.
Sprechen Sie mich bei Bedarf gerne auf das Thema an.
Therapieverlauf
Wie lange eine Therapie dauert, das lässt sich pauschal nicht beantworten und ist abhängig von vielen Faktoren. Dazu gehören u.a. Schweregrad der psych. Erkrankung bzw. Beschwerden, Chronifizierung der Erkrankung, Motivation zur Mitarbeit und die Bereitschaft, sich seinen Problemen zu stellen, Ausprägung der eigenen Reflexionsfähigkeit, Beziehungsdynamiken - nur um ein paar wesentliche zu nennen.
Die Krankenkassen bewilligen nach erfolgreichem Antrag ein Behandlungskontingent. Bei den gesetzlichen Kassen ist dies klar definiert: 1) Kurzzeittherapie 1 mit 12 Stunden, 2) Kurzzeittherapie 2 mit weiteren 12 Stunden, 3) Langzeitzeittherapie mit ca. weiteren 35 bis 56 Stunden. Die privaten Kassen haben häufig eigene Regelungen, die es für Sie zu erfragen gilt.
Der Erfolg einer Therapie bemisst sich letztlich auch an den besprochenen Therapiezielen und ob Sie sich in der angepassten Lebenssituation stabil zurechtfinden. Ist das gegeben und die Ziele erreicht, endet die Therapie, egal, ob Sie sich in Stunde 15 oder 48 befinden.
Merke: Veränderungen sind oft anstrengend, da man nicht den gewohnten, vermeintlich einfacheren Weg wählt und man dazu lernen muss, weshalb Sie sich dafür auch die notwendige Zeit geben sollten.
In der Regel biete ich meinen Patient:innen einmal in der Woche die Möglichkeit zur Therapie. Bei Verhaltensexperimenten oder Krisensituationen kann es vorkommen, dass auch eine zweite Sitzung nach Absprache eingeplant wird.
Mit Fortschreiten der Therapie und einem gestärkten Anteil zur Selbsthilfe verlängere ich die Sitzungsabstände häufig sukzessive, nach Rücksprache mit Ihnen. Dies dient u.a. der Stärkung der Zuversicht in die eigene Bewältigungskompetenz und der Überprüfung ihrer Stabilisierung.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Doppelstunde, ergo 100 Minuten, einzuplanen. Dies klären und planen wir gemeinsam.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Wert auf die Einhaltung dieser 50 Minuten lege, die zum Zeitpunkt der Verabredung beginnen.
Die Probatorik (lat. probare = ausprobieren), die sich meist auf mehrere Sitzungen (bis zu 3) verteilt, umfasst mehrere Aspekte. Zum einen dient sie dem Kennenlernen zwischen Therapeut und Patient:in. Die therapeutische Beziehung ist für den Gesamtverlauf von großer Bedeutung und eine Zusammenarbeit sollte von Beginn an von beiden Seiten befürwortet werden. Wir schauen also, ob die "Chemie" stimmt.
In der Probatorik wird zudem eine ausführliche Diagnostik sowie Anamnese durchgeführt und wir schauen nochmals vertieft auf ihre Therapieziele.
Schließlich ergibt sich auch vor Therapiebeginn die Möglichkeit über Therapieform und den weiteren Ablauf zu sprechen.
Hausaufgaben sind sinnvoll, da sie die Selbst- Beobachtung und Reflexion fördern und dabei unterstützen sollen, neue Denk- und Verhaltensmuster im Alltag zu etablieren. Zudem sollen sie lernen, Gelerntes eigenständig im Alltag anzuwenden. Dies stärkt die Eigenverantwortung und erhöht die Erfolgschancen für die Therapie, indem Fortschritte kontinuierlich überprüft und ggf. Veränderungen vorgenommen werden können.