Das Klassisch (Verhaltens-) therapeutische Setting
Die Einzeltherapie stellt das allgemein bekannte Format einer Psychotherapie dar. Patient:in und, in diesem Fall, Therapeut sitzen sich gegenüber und besprechen Ihre Probleme bzw. Schwierigkeiten in einer geschützten, vertrauensvollen Atmosphäre. Der 'therapeutische Raum' ist neutral und nicht wertend. Das bedeutet, dass all ihr Erleben, inklusive Gedankenfluss und Emotionen diesen Raum einnehmen dürfen, ohne dass Sie Kritik oder Abwertung fürchten müssen. Ich unterstütze Sie in meiner therapeutischen Funktion den Zugang zu Ihren Erlebenswelten zu verbessern, dabei Erinnerungen, Gedanken und Verhalten zu betrachten und Ihnen Perspektivräume für Veränderungen zugänglich zu machen. Dabei behalten meine Patient:innen immer die Kontrolle und treffen für sich freie Entscheidungen.
Indikation und Behandlungsangebot
Schwerpunktmäßig behandle ich folgende psychische Erkrankungen:
Sollten Sie sich in den Problembereichen nicht wiederfinden, sprechen Sie mich gerne an, ob für Sie dennoch eine Behandlung in Frage kommen würde.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ich ausschließlich mit Erwachsenen arbeite. Zudem biete ich keine Trauma- oder schematherapeutische Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt an.
Kontraindikation
Psychotherapie ist nicht angezeigt, wenn folgender Fall eintritt:
Dauer und Umfang
Das Setting der Einzeltherapie umfasst regelmäßige Sitzungen, die typischerweise einmal pro Woche stattfinden. Eine Sitzung/Therapiestunde dauert regulär 50 Minuten, wobei die Dauer nach individueller Vereinbarung auch variieren kann. So kann es sein, dass bestimmte Methoden (z.B. Exposition) oder Inhalte günstiger in einer vereinbarten Doppelstunde angewandt bzw. durchgegangen werden. Meine Aufmerksamkeit ist währenddessen immer ganz bei Ihnen. Störeinflüsse, wie z.B. Mobilfunkgeräte, sind während der Zeit nur in Ausnahmefällen gestattet.
Eine Orientierung, wie meine Therapie häufig aufgebaut ist und abläuft, können Sie auf der Unterseite Ablauf und Kosten finden.
Der Umfang der Therapie hängt vom individuellen Fall ab und kann sowohl die Anzahl der Sitzungen als auch die Häufigkeit bzw. Frequenz betreffen. In Phasen mit intensiveren Lebensereignissen bzw. inneren Prozessen können z.B. auch häufiger stattfindende Sitzungen sinnvoll sein. Ebenso ist es häufig gegen Therapieende sinnvoll die Sitzungen niederfrequenter anzusetzen, damit Ihre Selbstständigkeit wie auch Selbstwirksamkeit gefördert wird. Ihr Behandlungsprozess wird regelmäßig gemeinsam mit mir reflektiert und ggf. an Ihre Bedürfnisse angepasst. Ziel ist es, einen nachhaltigen therapeutischen Prozess zu gewährleisten, der es Ihnen ermöglicht, tiefere Einsichten und Veränderungsperspektiven zu gewinnen und die dafür passenden und oder notwendigen Schritte in Ihrem Leben herbeizuführen, um letztlich ein günstiges Niveau der Selbsthilfe zu erlangen.
Kurzzeit- und Langzeittherapie
Bei einer Kurzzeittherapie sprechen wir gewöhnlich von einem Behandlungsumfang bis zu 24 Stunden, exklusive Sprechstunde und Probatorik. Gerade die gesetzlichen Krankenkassen gewähren diesen Umfang, der sich in 2x12 beantrage Stunden gliedert zumeist problemfrei (gilt nicht für Patient:innen mit bereits in Anspruch genommenen Therapieleistungen im selben Verfahren innerhalb der letzten 2 Jahre - sowohl für Kurz- als auch Langzeittherapie). Alles darüber hinaus erfordert, Stand heute, ein schriftliches Gutachten sowie einen Antrag zur Langzeittherapie vom Therapeuten an Ihre Krankenkasse, um weitere Stunden bewilligt zu bekommen. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen kann eine bewilligte Langzeittherapie bis zu 60 Stunden umfassen und in Ausnahmefällen bis zu maximal 80. Bei Privaten Kassen oder auch Beihilfe-Empfängern gelten gesonderte, individuelle Regelungen, die Sie erfragen können. Auch hier ist häufig das Anfertigen eines schriftlichen Gutachtens notwendig.
Wie viele Stunden Sie tatsächlich brauchen, lässt sich mit Gewissheit nicht sagen, da es zu viele zu berücksichtigende Variablen in der Gleichung gibt, die gerade zu Beginn unbekannt sind. Zu berücksichtigen sind u.a.: Alter, Chronifizierung, vorhandene Ressourcen, Introspektions- und Reflexionsfähigkeit, Therapiemotivation, emotionale Kompetenz, Beziehungsfähigkeit, uvm..
Format der Therapie
Die Einzeltherapie findet in den überwiegenden Fällen im Präsenzsetting, also in den Praxis-Räumlichkeiten vor Ort statt. Insbesondere für Kassenpatient:innen ist dies, Stand heute, unumgänglich. Die Gesetzlichen Krankenkassen erlauben im Gegensatz zu Privaten Kassen ein maximales Kontingent an videogestützten Sitzungen von 30% je Quartal, also grob gesprochen jede dritte Stunde könnte in diesem Format stattfinden. Hinzu kommt meine Experteneinschätzung, ob ich dies, gemessen an Ihrer Situation und Ihren Problemen, überhaupt als sinnvoll erachte. Therapie via Telefon kann nicht angeboten werden.
Sollten Sie ausschließlich an einer Videotherapie interessiert sein, machen Sie sich bitte mit den Inhalten der entsprechenden Unterseite vertraut.
Schweigepflicht
Grundsätzlich bin ich zum Schweigen über das in der Therapie bzw. den Sitzungen Besprochene verpflichtet. Die Schweigepflicht ist über die Musterberufsordnung für Psychotherapeut:innen geregelt.
So besagt §8 Abs. 1 dieser:
"Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Personen hinaus."
Ebenso sind darin Ausnahmen geregelt. Für weitere Informationen empfehle ich das Lesen der Musterberufsordnung.